AGB
§1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für Bestellungen / Aufträge und werden vom Käufer bei der Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner einen Auftrag zu seinen Bedingungen erteilt oder bestätigt hat. Alle von diesen Bedingungen abweichenden Nebenabreden und/oder weiteren Einzelheiten des Auftrages bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Den Erklärungen des Käufers zu seinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Preise und Konditionen
Unsere Angebote sind stets freibleibend und bedürfen einer Bestätigung unsererseits. Die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise sind maßgeblich und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager Hamburg.
§3 Mehr- oder Minderlieferungen
Abweichungen in der Liefermenge sind möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Lieferung um bis zu 10% zu über- oder unterschreiten.
§4 Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen im Namen / Rechnung und auf Gefahr des Empfängers. Eine Teillieferung ist zulässig. Die Verpackungskosten werden von uns in Rechnung gestellt. Versandkosten, Porto und Mehrkosten z.B. für Eilzustellung und/ oder Expressversand gehen zu Lasten des Käufers.
§5 Anlieferung von Kundenware
Materialien, die uns zum Bedrucken, Färben, Beflocken und für sonstige Veredelungen zugesandt werden, sind nach unseren Angaben frei Haus zu liefern. Fehlmengen und Verunreinigungen der Ware bei Lieferung und Rückgabe gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, uns trifft nachweislich ein Verschulden.
§6 Konditionen / Lieferung an Neukunden
Die ersten Lieferungen an neue Kunden erfolgen immer per Nachnahme oder Vorauszahlung.
§7 Auslandslieferungen
Lieferungen ins Ausland erfolgen per Nachnahme, Vorauszahlung oder Akkreditiv.
§8 Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden die üblichen Bankzinsen und Mahngebühren berechnet.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis alle bestehenden Forderungen beglichen sind. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, vorausgesetzt, dass er gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Die Abtretung gilt als von uns angenommen. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Das Recht auf Weiterverkauf erlischt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Hamburg. Als Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – wird ausdrücklich Hamburg vereinbart. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§11 Aufrechnungsverbot
Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
§12 Reklamationen
Beanstandungen unserer Lieferungen und Leistungen müssen bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich in der Regel auf die Beseitigung von Mängeln oder den Ersatz der Lieferung. Erst wenn diese endgültig scheitern, ist der Kunde berechtigt, Wandlung oder eine Preisminderung zu verlangen. Gewöhnliche oder geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form, Ausstattung und Farbe sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Beanstandung. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung und müssen frei erfolgen, andernfalls können sie nicht angenommen werden. Äußere Beschädigungen oder Differenzen in der Anzahl der Packstücke sind uns sofort nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen. Bei einem Lohndruckauftrag haften wir nur für von uns zu vertretende Mängel in der Ausführung des Druckes und nicht für die Eignung der uns gelieferten Ware. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die auf die Nichtbeachtung der der Ware beigefügten Gebrauchs- und Waschanleitung zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Der Käufer muss einen entsprechenden Nachweis erbringen.
§13 Haftung bei Lohnware
Die uns zur Be-/Verarbeitung zugesandten Waren sind Eigentum unseres Kunden und müssen vom Kunden gegen Verlust versichert werden. Wir haften nur dann, wenn wir nachweislich fahrlässig mit dem Eigentum des Kunden umgegangen sind. Die Haftung beschränkt sich auf den Kaufwert der verlorenen Ware, der durch Vorlage der Kaufrechnung nachgewiesen werden muss.
§14 Druckunterlagen
Die von uns erstellten Druckunterlagen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Auf Wunsch erhält der Kunde alle uns zugesandten Druckvorlagen nach Ausführung des Auftrags zurück.
§15 Termine
Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart und können wir diesen nicht einhalten, so geraten wir erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug. Regressansprüche im Falle eines Verzugs bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 16 Schlussbestimmung
Soweit oben nicht anders angegeben, gelten die üblichen Bedingungen der deutschen Textilindustrie.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder durch eine Änderung der Rechtslage oder durch höchstrichterliche Entscheidungen oder in sonstiger Weise unwirksam oder nichtig werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so vereinbaren die Parteien, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt und wirksam bleiben.